Energieberatung Mittelstand (gefördert bis 3.000,- € durch das BAFA)
Im Rahmen des Förderprogramms Energieberatung Mittelstand (EBM) des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), erhalten Unternehmen die als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)*) gelten, eine umfangreiche Energieberatung zu 50% gefördert max. bis 3.000,- €. Diese Energieberatung entspricht einem Energieaudit nach 16247, was nachstehend genauer beschrieben wird.
*) Als KMU gelten Unternehmen mit maximal 250 Mitarbeitern und maximal 50 Mio. € Jahresumsatz oder maximal 43 Mio. € Jahresbilanzsumme.
Energieaudit nach DIN EN 16247 (Pflicht für nicht KMU seit 5.12.2015)
Seit Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) im November 2019, sind durchgeführte Audits von Unternehmen, die als nicht KMU*) gelten, über eine Onlineplattform zu melden. Die neu eingeführte Bagatellgrenze bei einem Gesamtenergieverbrauch von 500.000 kWh/Jahr, entbindet nicht von der Meldeverpflichtung. Daher ist auch für die von der Auditpflicht befreiten Unternehmen eine regelmäßige Nachweisführung, zum Zeitpunkt an dem das Audit hätte durchgeführt sein müssen, alle 4 Jahre durchführen.
Ein Energieaudit nach der DIN EN 16247 stellt eine detaillierte energetische Untersuchung eines Unternehmens nach systematischer Vorgehensweise dar. Es gibt klare Vorgaben zur Abstimmung mit der zu auditierenden Organisation und zur Durchführung des Audits. So ist eine detaillierte Energiebilanz zu erstellen – der Auditor benötigt Informationen welche Energiemengen welchen Verbrauchern oder Verbrauchsbereichen zuzuordnen sind oder muss diese erheben. Die Verbräuche wesentlicher Verbraucher sind durch Messungen zu verifizieren und gängige Energieeffizienzmaßnahmen, welche sich im abgesteckten wirtschaftlichen Rahmen umsetzen lassen, sind wirtschaftlich zu bewerten und in einer Maßnahmenliste zusammenzufassen.
*) Als nicht KMU gilt wer 250 oder mehr Personen beschäftigt oder wer weniger als 250 Personen beschäftigt, aber mehr als 50 Mio. € Jahresumsatz und mehr als 43 Mio. € Jahresbilanzsumme hat.
Einführung der ISO 50001
In vielen Unternehmen hat die Norm für Energiemanagementsysteme (ISO 50001) bereits Einzug erhalten und führt auch nicht selten zur Hebung großer energetischer Einsparpotenziale. Je größer ein Unternehmen ist, desto wichtiger wird der Aspekt, die energetischen Einsparmöglichkeiten zu analysieren, kontinuierlich im Blick zu behalten und regelmäßig Ziele zu setzen und diese im Rahmen der Möglichkeiten sukzessive zur Umsetzung zu bringen. Seit 2024 besteht entsprechend Energieeffizienzgesetz (EnEfG) für Unternehmen mit einem Energieverbrauch von => 7,5 GWh/Jahr, die Pflicht zur Einführung der ISO 50001.
Gerne beraten und unterstützen wir Sie, individuell nach Ihren Wünschen und an Ihren Bedarf angepasst.
Technische Analysen
Wenn Ihr Unternehmen keiner Auditpflicht unterliegt und auch keinen Anspruch auf eine geförderte Energieberatung Mittelstand besteht, finden und bewerten wir gerne zielgerichtet Ihre hochwirtschaftlichen Energieeinsparpotenziale. Wir führen auch gerne Detailanalysen (für z. B. eine Beleuchtungssanierung, den Einsatz eines BHKWs, einer Wärmerückgewinnung, Wärmepumpe, Photovoltaikanlage usw.) zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für Sie durch.
Interne Audits nach ISO 50001
Gerne Unterstützen wir Sie in allen Normpunkten der ISO 50001. Für zertifizierte Unternehmen besteht regelmäßig Bedarf interne Audit durchzuführen und u. U. auch Verbesserungen umzusetzen. Um Ihre strategischen Ziele zu erreichen, unterstützen wir Sie auch gerne beim Auffinden von neuen Maßnahmen (operativen Zielen).